Dienstag, 6. März 2012

Das sollten Sie über die Hundesteuer wissen

Alle Tage wieder wird von Hundebesitzern die Fragestellung gestellt, warum Hundesteuer generalisierend erhoben wird. Grund hierfür ist, dass für sonstige Haustiere wie beispielsweise Katzen oder Karnickel keine Steuern anfallen. Natürlicherweise fühlen sich an dieser Stelle viele Hundefreunde nicht gerecht behandelt. Im folgenden Artikel wollen Ihnen dennoch probieren zu darlegen warum Sie für Ihren Hunde Hundesteuer bestreiten sollen.

In der Bundesrepublik ist die Hundesteuer eine örtliche Aufwandssteuer, die im gesamten Bundesgebiet fällig wird. Die Bundesländer haben die Opportunität die Gemeinden über das Kommunalabgabengesetz dazu zu bestimmen, die Hundesteuer zu erheben. Die Hundesteuer wird so gut wie allerorten in Deutschland fällig, so verzichtet exemplarisch die Gemeinde Eschborn  in Hessen auf die Fälligkeit der Hundesteuer. Die Hundesteuer wird dabei pro gehaltenen Hund als Jahressteuer erhoben. Bei der Höhe jener Hundesteuer gibt es in der BRD erhebliche Regionale Unterschiede. Insbesondere in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg ist die Hundesteuer besonders hoch. Die Kommunen können selber festlegen wie hoch die zu zahlende Hundesteuer ausfällt. Hieraus lässt sich als nächstes auch der eigentliche Anlass für die Erhebung der Hundesteuer ableiten.

Der Hundesteuer steht kein bestimmter Zweck, wie zum Beispiel die Reinigung der Gehwege von Hundehaufen gegenüber. Die durch diese Art erhobenen Steuern stehen jedoch für sämtliche kommunalen Aufgaben einer Gemeinde zur Verfügung. Darüber hinaus wenn eine Kommune das Geld nicht nachdrücklich für die Reinigung der Gehwege benutzen muss entsteht natürlich, trotz der Ehrenwort eines jeden Hundehalter die Exkrement seines Hundes aufzusammeln, eine Menge an mehr Kosten für die Reinigung. Daneben den Kosten die für die Reinigung entstehen wird natürlicherweise auch von Seiten der Kommunen versucht mit Unterstützung der Hundesteuer die Zahl der gehaltenen Hunde einzugrenzen. Insbesondere in vielen dichtbesiedelten Großstädten wie z.B. Berlin ist die Belästigung durch Hunde um einiges Höher im Vergleich zu anderen Regionen.  Nebenbei wird mit der Hundesteuer darüber hinaus versucht den Tieren eine Artgerechte Haltung zuteil werden lassen.

Wie schon weiter oben beschrieben richtet sich die Höhe der Hundesteuer nach dem jeweiligen Bundesland. Sonstige Infos zu den einzelnen Gemeinden finden Sie hier bei uns auf der Seite.

Einige wenige Hunde sind von der Hundesteuer befreit. Dazu zählen Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ebendieses wäre z.B. bei der gewerblichen Hundezucht oder Hundehandel der Fall. Des Weiteren gibt es in manchen Gemeinden Steuerbefreiungen oder- ermäßigungen etwa für Blindenhunde, Hütehunde oder Gebrauchshunde.

Neben den Steuerbefreiungen- und ermäßigungen gibt es auch erhöhte Steuern für als unsicher eingestufte Hunderassen. Dazu gehören im Besonderen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbullterier. Diese Erhebung einer erhöhten Steuersatzes für die sogenannten Kampfhunde ist jedoch fraglich.

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